Ich habe gesagt, gebt das Hanf frei
Und sie haben es endlich gemacht
Erlaubter Besitz von Cannabis
Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten,
Blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem
Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt
Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses
Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt
Bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der
Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen und bis zu drei lebenden Cannabispflanzen